Datenschutz in der Personalarbeit

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DSGVO im HR-Bereich: Datenminimierung, Integrität und Schutz sensibler Personaldaten.
Der Schutz, der im Unternehmen beginnt: Datenschutz im Personalwesen

Der Datenschutz im Personalwesen ist für Unternehmen von größter Relevanz. Oft wird übersehen, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch innerhalb des Unternehmens – insbesondere im HR-Bereich und der Personalabteilung – strikt gilt. Hier werden hochsensible Personaldaten und Beschäftigtendaten verarbeitet, darunter auch Bewerberdaten. Der sorgfältige Umgang damit ist ein Zeichen von Integrität und Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Mitarbeitern. Wir beleuchten, wie Sie die zentralen DSGVO-Grundprinzipien – wie Datenminimierung, Zweckbindung und Speicherbegrenzung – umsetzen. Zudem erfahren Sie, welche Technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) die Integrität und Vertraulichkeit Ihrer Daten schützen, und welche Rolle der Datenschutzbeauftragte dabei spielt. Datenschutzverletzungen können erhebliche Reputations- und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Schützen Sie Ihre Mitarbeiterdaten effektiv und meistern Sie aktuelle Herausforderungen wie die digitale Personalakte und den Datenschutz im Home-Office.


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