Neue EU-Produkthaftung für Medizinprodukte
Whitepaper
Was Hersteller jetzt wissen müssen
Autorin: Katja Hoos
Das Produkthaftungsrecht wird erstmals seit 1989 vollständig neu gefasst. Der Regierungsentwurf zum neuen ProdHaftG setzt die EU-Produkthaftungsrichtlinie (EU) 2024/2853 um und tritt am 9. Dezember 2026 in Kraft. Für Medizinproduktehersteller bedeutet das: neue Haftungsrisiken, längere Haftungskaskaden und ein erweiterter Produktbegriff, der künftig auch Software, KI-Systeme und verbundene digitale Dienste einschließt.
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Katja Hoos erläutert die wichtigsten Änderungen praxisnah und zeigt, wo unmittelbarer Handlungsbedarf besteht.
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