Behördliche Auskunftsersuchen
Auskunftsersuchen im Spannungsfeld von Bankgeheimnis, Datenschutz, Offenlegungspflichten und persönlicher Haftung
- Mit zahlreichen Praxisfällen
- Mehr Rechtssicherheit bei behördlichen Auskünften
- Gesamteindruck: 4,5 von 5 Sternen! (03/2026)
- "Lohnenswert für Kollegen, die in diesem Bereich tätig sind."

Online-Seminar
Ab
1.190,00 €
zzgl. MwSt.
Leistungen & Ablauf
Veranstaltung - 1.190,-€ zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Dokumentation zum Download und ein Zertifikat, das den Anforderungen gem § 15 FAO entspricht.
Buchungsdetails
Online-Seminar
Ab
1.190,00 €
zzgl. MwSt.
Leistungen & Ablauf
Veranstaltung - 1.190,-€ zzgl. MwSt.
Die Teilnahmegebühr beinhaltet die Dokumentation zum Download und ein Zertifikat, das den Anforderungen gem § 15 FAO entspricht.
Dieses Online-Seminar vermittelt Ihnen zunächst die rechtlichen Grundlagen zum Bankgeheimnis und zu Ermittlungsbefugnissen öffentlicher Stellen. Darauf aufbauend erhalten Sie anhand zahlreicher Praxisfälle das Wissen und die notwendige Sicherheit darüber, Auskünfte gegenüber Behörden ohne Haftungsrisiken und korrekt abzugeben.
Ihr Referent
Das erwartet Sie
- Bankgeheimnis und Datenschutz bei Auskünften
- Verhalten bei Auskunftsersuchen
- Ermittlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden, StA, Polizei, Finanzbehörden u.a. (inkl. Auslandsbezug)
- Welche Befugnisse haben Polizei und Steuerfahndung?
- Was ist zu tun, wenn bei Banken, Wertpapierinstituten und sonstigen Finanzmarktteilnehmern ermittelt wird?
- Mit zahlreichen konkreten Praxisfällen
Wer sollte teilnehmen
Das Seminar wendet sich an Fach- und Führungskräfte aus Banken und Sparkassen. Insbesondere angesprochen sind die Abteilungen:
- Behördliche Kundenprozesse #- Recht#- Compliance#- Geldwäsche#- Steuern#- Revision#- Datenschutz#- Zahlungsverkehr#
Ziel der Veranstaltung
Bankgeheimnis und Auskunftspflichten sind sensible Themen, bei denen es entscheidend sein kann, genau zu wissen, was man offenlegen darf und muss.
Dieses Online-Seminar vermittelt Ihnen zunächst die rechtlichen Grundlagen zum Bankgeheimnis und zu Ermittlungsbefugnissen öffentlicher Stellen. Darauf aufbauend erhalten Sie anhand zahlreicher Praxisfälle das Wissen und die notwendige Sicherheit darüber, Auskünfte gegenüber Behörden ohne Haftungsrisiken und korrekt abzugeben. Ein weiterer Schwerpunkt der Veranstaltung liegt darauf, Ihnen gezielt aufzuzeigen, wie Sie sich optimal im Falle von Fahndungs- oder Durchsuchungsmaßnahmen verhalten sollten. Abgerundet wird die Schulung durch die Behandlung von Spezialfällen aus der Bankpraxis.
Inkl. Zertifikat gem. § 15 FAO über 6,5 h netto!
Ihr Nutzen
- Sie erhalten einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Vorgaben an behördliche Auskunftsersuchen
- Anhand konkreter Praxisbeispiele erhalten Sie Sicherheit im Umgang mit schwierigen alltäglichen und Sonderfällen
- Sie können sich mit unserem Rechtsexperten, der behördliche Auskünfte aus Sicht der Bank und aus Sicht der Rechtsberatung kennt, direkt über Ihre Praxisfragen austauschen
- Am Ende des Webcasts "Behördliche Auskunftsersuchen" fühlen Sie sich wesentlich kompetenter in der rechtlichen Einschätzung von behördlichen Auskunftsersuchen!
- Inkl. Zertifikat gem. § 15 FAO über 6,5 h netto!
- Testimonials/Teilnehmerfeedback: "Sehr gut!", "Gute Auswahl vom Referenten, Übermittlung vom theoretischen und praxisbezogenen Fachwissen.", "Rechtliche Grundlage wurden ausführlich dargestellt und erörtert, sie sind besonders wichtig, wenn man die Auskunftsersuchen behandeln muss.", "Gerade die rechtlichen Voraussetzungen sind sehr gut ausgeführt und es wurde viel Hintergrundwissen vermittelt, der für die Praxis von Belang ist.", "Infos zu Hintergrund und Gesetzesgrundlagen waren top!", "Alle Fragen wurden beantwortet", " Gut für Grundkenntnisse über die Rechtsgrundlage des Auskunftsersuchens.", "Im Großen und Ganzen sehr gut.", "War sehr lehrreich und interessant. Sehr guter Dozent auch.", "Guter Aufbau von theoretischem Teil zur Praxis.", " Sehr gute praxisnahe Vermittlung der rechtlichen Rahmenbedingungen mit entsprechenden Handlungshinweisen.", "Lohnenswert für Kollegen, die in diesem Bereich tätig sind."
Programm
von 09:00 bis 17:00 Uhr
09:05 bis 10:00 Uhr
- Bankgeheimnis: Ausprägungen, Umfang und Schutz im Verfassungs-, Straf-, Zivil-, Arbeits- und Datenschutzrecht, Schranken
- Mit welchen Paragraphen der AO dürfen das Finanzamt/die Steuerfahndung bei Banken anfragen?
- § 208 AO: Unter welcher Voraussetzung darf das Finanzamt Auskunft erhalten?
10:05 bis 11:00 Uhr
- Kategorien von Auskunftsersuchen, Einordnung und rechtssichere Behandlung
11:05 bis 12:30 Uhr
- Strafprozessuale Befugnisse: §§ 161 Abs. 1, 161a Abs. 1 Satz 1 StPO, Muster "Bankauskunftsersuchen", Polizeiliches Auskunftsersuchen, wichtige Aspekte des Abwendungsauskunftsersuchens, Exkurse u.a. zu Herausgabeverlangen, § 95 StPO
- Gefahrenabwehrrechtliche Befugnisse: Gefahrenabwehrrecht und Auskünfte, polizeirechtliche Generalbefugnisnorm, Gefahrenlagen und Präventivmaßnahmen, Maßstäbe des polizeilichen Auskunftsersuchens
- Verfassungsschutzrechtliche Befugnisse des BfV: Aufgaben, Generalbefugnis, Verfahrensanforderungen
13:15 bis 14:15 Uhr
- Steuerrechtliche Befugnisse: Adieu § 30a AO, steuerrechtliche Offenlegungspflichten, Auskunftsersuchen bei Dritten
- § 93 AO (Einzel-AE): Voraussetzungen, formelle Anforderungen und Abgrenzung zu Sammelauskunftsersuchen
- Unzulässigkeit von Ausforschungsersuchen: rechtssichere Ein- und Abgrenzung
- Ordnungsgemäße Auskunftserteilung ggü. Finanzbehörden und Urkundenvorlage nach § 97 AO
14:20 bis 15:20 Uhr
- Praxisbeispiele, Handlungsempfehlungen
- Was ist, wenn ein Verfahren schon im Strafverfahren ist?
- Was ist zu tun, wenn im Auskunftsersuchen ein/e Beschuldigte(r) genannt wird, der/die keinen Bezug zum angefragten Konto hat?
- Was bedeutet eine Anfrage des Finanzamts ohne Bezug zur StraBu/StA?
- Wie ist mit Anfragen nach dem SGB umzugehen?
15:25 bis 16:30 Uhr
David Eckner, LL.M. (KCL), EMBA (Quantic)
- Was ist, wenn ein Verfahren schon im Strafverfahren ist?
- Was ist zu tun, wenn im Auskunftersuchen ein/e Beschuldigte(r) genannt wird, der/die keinen Bezug zum angefragten Konto hat?
- Was bedeutet eine Anfrage des Finanzamts ohne Bezug zur StraBu/StA?
- Wie ist mit Anfragen nach dem SGB umzugehen?
17:00 Uhr
09:05 bis 10:00 Uhr
Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen
Grundlagen und rechtliche Rahmenbedingungen
- Bankgeheimnis: Ausprägungen, Umfang und Schutz im Verfassungs-, Straf-, Zivil-, Arbeits- und Datenschutzrecht, Schranken
- Mit welchen Paragraphen der AO dürfen das Finanzamt/die Steuerfahndung bei Banken anfragen?
- § 208 AO: Unter welcher Voraussetzung darf das Finanzamt Auskunft erhalten?
10:05 bis 11:00 Uhr
Verhalten bei Auskunftsersuchen
Verhalten bei Auskunftsersuchen
- Kategorien von Auskunftsersuchen, Einordnung und rechtssichere Behandlung
11:05 bis 12:30 Uhr
Repressive und präventive Ermittlungen: StA, Polizei und Verfassungsschutz
Repressive und präventive Ermittlungen: StA, Polizei und Verfassungsschutz
- Strafprozessuale Befugnisse: §§ 161 Abs. 1, 161a Abs. 1 Satz 1 StPO, Muster "Bankauskunftsersuchen", Polizeiliches Auskunftsersuchen, wichtige Aspekte des Abwendungsauskunftsersuchens, Exkurse u.a. zu Herausgabeverlangen, § 95 StPO
- Gefahrenabwehrrechtliche Befugnisse: Gefahrenabwehrrecht und Auskünfte, polizeirechtliche Generalbefugnisnorm, Gefahrenlagen und Präventivmaßnahmen, Maßstäbe des polizeilichen Auskunftsersuchens
- Verfassungsschutzrechtliche Befugnisse des BfV: Aufgaben, Generalbefugnis, Verfahrensanforderungen
13:15 bis 14:15 Uhr
Ermittlungen der Steuerfahndung
Ermittlungen der Steuerfahndung
- Steuerrechtliche Befugnisse: Adieu § 30a AO, steuerrechtliche Offenlegungspflichten, Auskunftsersuchen bei Dritten
- § 93 AO (Einzel-AE): Voraussetzungen, formelle Anforderungen und Abgrenzung zu Sammelauskunftsersuchen
- Unzulässigkeit von Ausforschungsersuchen: rechtssichere Ein- und Abgrenzung
- Ordnungsgemäße Auskunftserteilung ggü. Finanzbehörden und Urkundenvorlage nach § 97 AO
14:20 bis 15:20 Uhr
Was ist zu tun, wenn Behörden bei Banken, Wertpapierinstituten und sonstigen
Finanzmarktteilnehmern ermitteln?
Was ist zu tun, wenn Behörden bei Banken, Wertpapierinstituten und sonstigen Finanzmarktteilnehmern ermitteln?
- Praxisbeispiele, Handlungsempfehlungen
- Was ist, wenn ein Verfahren schon im Strafverfahren ist?
- Was ist zu tun, wenn im Auskunftsersuchen ein/e Beschuldigte(r) genannt wird, der/die keinen Bezug zum angefragten Konto hat?
- Was bedeutet eine Anfrage des Finanzamts ohne Bezug zur StraBu/StA?
- Wie ist mit Anfragen nach dem SGB umzugehen?
15:25 bis 16:30 Uhr
Abschließende Hinweise - Q & A
Abschließende Hinweise - Q & A
David Eckner, LL.M. (KCL), EMBA (Quantic)
- Was ist, wenn ein Verfahren schon im Strafverfahren ist?
- Was ist zu tun, wenn im Auskunftersuchen ein/e Beschuldigte(r) genannt wird, der/die keinen Bezug zum angefragten Konto hat?
- Was bedeutet eine Anfrage des Finanzamts ohne Bezug zur StraBu/StA?
- Wie ist mit Anfragen nach dem SGB umzugehen?
Die Teilnahme am Seminar dient als Nachweis gem. § 15 FAO über 6,5 Zeitstunden.
Workshops
Frankfurter Arbeitskreis Compliance und Governance
Der "Frankfurter Arbeitskreis Compliance und Governance" ist mit mehr als 160 Mitgliedern der größte, verbandsübergreifende Compliance-Arbeitskreis des Finanzgewerbes. Die Voll-Mitgliedschaft in diesem Praktiker-Zirkel ist ausschließlich Inhouse Compliance- & Governance-Verantwortlichen und -Entscheidern vorbehalten.
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Ausblick Compliance & Geldwäsche 2026
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- Diese Veranstaltung ist eine Kooperation mit dem "Frankfurter Arbeitskreis Compliance und Governance". Mitglieder des FrAK (natürliche Personen) erhalten einen exklusiven Rabatt von 15 %. Bitte geben Sie bei der Anmeldung den Code "Mitglied FrAK" an, um diesen Vorteil zu nutzen
- Unsere Produkt-Bundles sind mit einem Preisnachlass verbunden. Klicken Sie auf "Buchen", um die verfügbaren Schulungen einzusehen, die dieses Angebot beinhalten.
- Sie interessieren sich für eine Großkundenvereinbarung? Dann freuen wir uns auf Ihre Anfrage an unsere Kolleg*innen im Vertrieb: vertrieb@forum-institut.de
Wo finde ich Präsentations- und Arbeitsunterlagen sowie mein Zertifikat?
Die Dokumentation zur Veranstaltung und eventuelle zusätzliche Arbeitsunterlagen zum Ausdrucken stehen im Kundenportal spätestens einen Tag vor Beginn der Weiterbildung für Sie bereit. Bei einigen Seminaren folgen darüber hinaus Unterlagen im Nachgang (Workshop-Ergebnisse, etc.). Diese finden Sie nach Ihrer Teilnahme in Ihrem Kundenkonto zusammen mit Ihrem Zertifikat.
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"Sehr gut!", "Gute Auswahl vom Referenten, Übermittlung vom theoretischen und praxisbezogenen Fachwissen.", "Rechtliche Grundlage wurden ausführlich dargestellt und erörtert, sie sind besonders wichtig, wenn man die Auskunftsersuchen behandeln muss.", "Gerade die rechtlichen Voraussetzungen sind sehr gut ausgeführt und es wurde viel Hintergrundwissen vermittelt, der für die Praxis von Belang ist.", "Infos zu Hintergrund und Gesetzesgrundlagen waren top!", "Alle Fragen wurden beantwortet", " Gut für Grundkenntnisse über die Rechtsgrundlage des Auskunftsersuchens.", "Im Großen und Ganzen sehr gut.", "War sehr lehrreich und interessant. Sehr guter Dozent auch.", "Guter Aufbau von theoretischem Teil zur Praxis.", " Sehr gute praxisnahe Vermittlung der rechtlichen Rahmenbedingungen mit entsprechenden Handlungshinweisen.", "Lohnenswert für Kollegen, die in diesem Bereich tätig sind."
Sie haben Fragen zum Ablauf, zur Technik, zur Lernumgebung? Hier finden Sie alles!
- Wie ist der Ablauf der Online-Veranstaltung? Welche technischen Voraussetzungen sind für die Online-Teilnahme erforderlich? Wie kann ich testen, ob ich die richtige Technik habe? (Technikcheck, gratis PreMeeting)
- Hier finden Sie die Antworten zu Ihren Fragen.
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Bewertung "GESAMTEINDRUCK" 03/2026: 4,5 von 5 Sternen
Bewertung "Referent" 03/2026: 5 von 5 Sternen
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Das WpIG trat am 26.6.2021, WpI-AnzV, WpI-IKV & WpI-PrüfbV traten im Dezember 2023 bzw. Januar 2024 in Kraft. Neu sind die WpI MaRisk. Erfahren Sie von unseren WpIG-Experten den aktuellen Stand der…Sprache: Deutsch
Update WpIG
Das WpIG trat am 26.6.2021 in Kraft. WpI-AnzV, WpI-IKV & WpI-PrüfbV traten im Dezember 2023 bzw. Januar 2024 in Kraft. Neu sind die WpI MaRisk vom August 2025. Erfahren Sie von unseren WpIG-Experten…Sprache: Deutsch
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