Wirtschaftlich Berechtigte und PEPs

Mit den Neuerungen des EU-Geldwäsche-Pakets

  • DeepDive zur Ermittlung des wB und fiktiven wB
  • FAQ des Transparenzregisters
  • Teilnehmerstimme "inhaltlich sehr gute Veranstaltung mit den richtigen Dozenten"

Online-Seminar

Ab 1.190,00 € zzgl. MwSt.
Leistungen & Ablauf

Buchungsdetails

Online-Seminar

Ab 1.190,00 € zzgl. MwSt.
Leistungen & Ablauf

Die korrekte Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten (wB) ist eine der Hauptaufgaben im Kundenonboarding. Zur Geldwäscheprävention ist es unerlässlich Versuche den wB durch komplexe Firmenstrukturen zu verschleiern aufzudecken. Ziel des Online-Seminars ist es über das Analysieren komplexer Firmenstrukturen den (fiktiven) wirtschaftlich Berechtigten zu ermitteln und ein Austausch über Fälle.

Ihre Referierenden

Wolfgang Gabriel

Wolfgang Gabriel

Rechtsanwalt,
Senior-Consultant Anti-Money-Laundering,
Frankfurt am Main


Wolfgang Gabriel ist Senior Consultant für die Bekämpfung von Geldwäsche, sonstigen Straftaten und für die Umsetzung von…

Dr. Gernot Rößler

Dr. Gernot Rößler

Rechtsanwalt, Leiter Recht & Regulierung, Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e. V. (VDB), Berlin

Dr. Gernot Rößler leitet den VDB Geschäftsbereich Recht und Regulierung (inkl. Bekämpfung der…

Kim Malte Träris

Kim Malte Träris

Fachbereich Anti Financial Crime, DKB AG, Berlin

Kim Malte Träris ist Bankkaufmann, studierter Wirtschaftsjurist und seit dem Jahr 2021 stellvertretender Geldwäschebeauftragter der Deutschen Kreditbank…

Das erwartet Sie

  • Die Feststellung von wirtschaftlich Berechtigten insbesondere bei komplexen Eigentümerstrukturen
  • Politisch Exponierte Person (PEP): Konsequenzen aus der neuen Veröffentlichung der EU-Kommission von PEP-Funktionen
  • Fiktive wirtschaftlich Berechtigte und deren Besonderheiten
  • Transparenzregister - Pflicht zur Einsicht/Umgang mit Unstimmigkeiten/Verhalten gegenüber dem Kunden
  • Auswirkungen des TraFinG als Vollregister; Neue Prüf- und Meldepflichten
  • EU-AML-Package 2024 - Änderungen bei wirtschaftlich Berechtigten, PEP und Registern
  • Digitale Umsetzung der Anforderungen zur wirtschaftlichen Berechtigung und PEP

Wer sollte teilnehmen

Das Online-Seminar wendet sich an:

  • Geldwäschebeauftragte,
  • verantwortliche Geschäftsleitende und Mitarbeitende der AML-Einheiten
  • Compliance-Verantwortliche und deren Mitarbeitende
  • Mitarbeitende der Geschäfts- und Servicebereiche, die mit der KYC-Umsetzung vertraut sind.

Ziel der Veranstaltung

Ziel ist die Sicherheit bei der Umsetzung der aktuellen Anforderungen an die Geldwäscheprävention und -bekämpfung für Banken, Finanzdienstleister und sonstige Verpflichtete mit Fokus auf wB und PEPs.
Die Neuregelungen - auch aufgrund der neuen Russlandsanktionen - werden eine umfassende Aktualisierung aller Kundendaten erfordern. Schwerpunkte sind die anstehenden Neuerungen aus dem EU-AMLPaket, der aktuellen Veröffentlichung der EU-Kommission zu PEP-Funktionen, den FAQ zum Transparenzregister sowie den BaFin AuA AT und BT für Kreditinstitute. Zweifelsfragen aufgrund offener Punkte bei der Abstimmung zwischen BaFin und kreditwirtschaftlichen Verbänden werden intensiv behandelt. Die Auswirkungen für KYC und Aktualisierungen werden zunehmen. Zahlreiche Fragen zum Umgang mit dem Transparenzregister sind zu klären, insb. bei Prüfung und Feststellung von Unstimmigkeiten.
Die digitale Umsetzbarkeit dieser Anforderungen wird ebenso vorgestellt wie die Einschätzung, ob mit dem AML-Paket die angestrebte Harmonisierung der Anforderungen zum wirtschaftlich Berechtigten und PEP gelingen wird.

Ihr Nutzen

Nach dem Besuch des Online-Seminars sind Sie in der Lage:

  • Den wirtschaftlich Berechtigten auch bei komplexen Firmenstrukturen korrekt zu ermitteln und Verschleierungsversuche zu erkennen.
  • Das Transparenzregister effektiv zu nutzen, Unstimmigkeiten zu identifizieren und angemessen gegenüber Kunden zu handeln.
  • Die Auswirkungen des TraFinG und die neuen Prüf- und Meldepflichten zu verstehen und anzuwenden.
  • Mit PEPs umzugehen und die Konsequenzen der neuen EU-Kommissionsvorgaben zu PEP-Funktionen zu verstehen.
  • Die Änderungen des EU-AML-Pakets 2024 in Bezug auf wirtschaftlich Berechtigte, PEPs und Register zu implementieren.
  • Die digitalen Anforderungen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten und des Umgangs mit PEPs umzusetzen.

Testimonials:
"Gutes Seminar bezüglich Peps und wirtschaftlicher Berechtigter. Auffrischung aktueller Themen.";"Referenten waren gut und fachlich sehr versiert.";"Vertiefung der Themen "wirtschaftliche Berechtigte und Peps". Erwartungen wurden erfüllt."

Programm

von 9:00 bis 17:00 Uhr

09:15 bis 10:45 Uhr

Das EU-AML-Package 2024
  • Neue wB-Definition
  • Ausweitung der PEP-Funktionen
  • Verkürzung der Aktualisierungspflichten
  • AMLA/EBA RTS-Auslegungen

11:00 bis 11:30 Uhr

Feststellung von wB und PEP - Spezialfälle
  • Die Feststellung des wB
  • Fallkonstellationen
  • Treuhandkonten BaFin AuA - AT/BT
  • Die Feststellung des wB
  • Fallkonstellationen
  • Treuhandkonten BaFin AuA - AT/BT
  • Mietkautionskonten: Einzel, Sammel
  • Zwangsverwalter, Insolvenzverwalter
  • Publikumsfonds/Spezialfonds
  • Börsen: D - EU - Drittstaaten
  • Körperschaften und Anstalten
  • Private Gesellschaften (GmbH u.a.) mit öR-Gesellschaftern
  • Umgang mit der neuen PEP-VO der EU
    • Anwendung auf Kunden und wirtschaftlich Berechtigte im EU-Ausland
    • Erweiterung auf lokale politische Funktionen

11:30 bis 12:30 Uhr

Regelung zum (fiktiven) wB und PEP
  • Status quo EU-Geldwäscherichtlinie
  • Politisch exponierte Personen (PEP): Konsequenzen aus der neuen EU-Verordnung zu PEP-Funktionen
  • Wirtschaftlich Berechtigte (wB) & Fiktive wirtschaftlich Berechtigte (fwB)

13:30 bis 14:30 Uhr

Änderungen im Transparenzregister und SDG II
  • Änderungen beim Transparenzregister
  • Änderung beim Register - zum Vollregister
  • Transparenzregister seit 1.1.2023 nach SDG II

14:30 bis 15:30 Uhr

FAQ zum Transparenzregister und Unstimmigkeitsmeldungen
  • Transparenzregister FAQ 
  • Transparenzregister FAQ zu Unstimmigkeitsmeldungen
  • Konsequenzen aus der Liste von PEP-Funktionen der EU-Kommission
    • Welche Anpassungen sind im Datenbestand erforderlich bzw. müssen bei der KYC-Aktualisierung berücksichtigt werden?

15:45 bis 16:30 Uhr

BaFin-AuAs AT + BT
  • Auslegung GwG für alle BaFin-beaufsichtigten Verpflichteten
  • AuAs BT: Spezialthemen für Banken
  • Spezialfinanzierungen - Förder-finanzierungen

16:30 bis 17:00 Uhr

Digitales KYC (KI)
  • Was ist "digitales KYC"?
  • KYC-Service-Anbieter
  • Detailanalyse: Digitale KYC-Dienstleistungen
  • Bedarfsanalyse - Fazit
09:15 bis 10:45 Uhr

Das EU-AML-Package 2024

  • Neue wB-Definition
  • Ausweitung der PEP-Funktionen
  • Verkürzung der Aktualisierungspflichten
  • AMLA/EBA RTS-Auslegungen
11:00 bis 11:30 Uhr

Feststellung von wB und PEP - Spezialfälle

  • Die Feststellung des wB
  • Fallkonstellationen
  • Treuhandkonten BaFin AuA - AT/BT
  • Die Feststellung des wB
  • Fallkonstellationen
  • Treuhandkonten BaFin AuA - AT/BT
  • Mietkautionskonten: Einzel, Sammel
  • Zwangsverwalter, Insolvenzverwalter
  • Publikumsfonds/Spezialfonds
  • Börsen: D - EU - Drittstaaten
  • Körperschaften und Anstalten
  • Private Gesellschaften (GmbH u.a.) mit öR-Gesellschaftern
  • Umgang mit der neuen PEP-VO der EU
    • Anwendung auf Kunden und wirtschaftlich Berechtigte im EU-Ausland
    • Erweiterung auf lokale politische Funktionen
11:30 bis 12:30 Uhr

Regelung zum (fiktiven) wB und PEP

  • Status quo EU-Geldwäscherichtlinie
  • Politisch exponierte Personen (PEP): Konsequenzen aus der neuen EU-Verordnung zu PEP-Funktionen
  • Wirtschaftlich Berechtigte (wB) & Fiktive wirtschaftlich Berechtigte (fwB)
13:30 bis 14:30 Uhr

Änderungen im Transparenzregister und SDG II

  • Änderungen beim Transparenzregister
  • Änderung beim Register - zum Vollregister
  • Transparenzregister seit 1.1.2023 nach SDG II
14:30 bis 15:30 Uhr

FAQ zum Transparenzregister und Unstimmigkeitsmeldungen

  • Transparenzregister FAQ 
  • Transparenzregister FAQ zu Unstimmigkeitsmeldungen
  • Konsequenzen aus der Liste von PEP-Funktionen der EU-Kommission
    • Welche Anpassungen sind im Datenbestand erforderlich bzw. müssen bei der KYC-Aktualisierung berücksichtigt werden?
15:45 bis 16:30 Uhr

BaFin-AuAs AT + BT

  • Auslegung GwG für alle BaFin-beaufsichtigten Verpflichteten
  • AuAs BT: Spezialthemen für Banken
  • Spezialfinanzierungen - Förder-finanzierungen
16:30 bis 17:00 Uhr

Digitales KYC (KI)

  • Was ist "digitales KYC"?
  • KYC-Service-Anbieter
  • Detailanalyse: Digitale KYC-Dienstleistungen
  • Bedarfsanalyse - Fazit

Kooperationspartner

Frankfurter Arbeitskreis Compliance und Governance

Der "Frankfurter Arbeitskreis Compliance und Governance" ist mit mehr als 160 Mitgliedern der größte, verbandsübergreifende Compliance-Arbeitskreis des Finanzgewerbes. Die Voll-Mitgliedschaft in diesem Praktiker-Zirkel ist ausschließlich Inhouse Compliance- & Governance-Verantwortlichen und -Entscheidern vorbehalten.




Downloads

Prospekt

Alle Details und Inhalte auf einen Blick.

Geldwäschegesetz 02_2026

BaFin AuAs AT 11/2024

BaFin AuAs 07_25

EBA Leitlinien EBA GL 2021/02

EU-AML-Verordnung finale Fassung

Weitere Informationen


Kooperation Frankfurter Arbeitskreis Compliance und Governance

Diese Veranstaltung ist eine Kooperation mit dem "Frankfurter Arbeitskreis Compliance und Governance". Mitglieder des FrAK (natürliche Personen) erhalten einen exklusiven Rabatt von 15 %. Bitte geben Sie bei der Anmeldung den Code "Mitglied FrAK" an, um diesen Vorteil zu nutzen.


PEP - was ist das eigentlich?

Unter politisch exponierten Personen (PEPs) versteht man Träger/in oder ehemalige Träger/in von wichtigen öffentlichen Ämtern, wie beispielsweise Staats- und Regierungschef*innen, Parlamentsmitglieder, Minister*innen, Staatssekretär*innen, Mitglieder der Führungsetagen von Zentralbanken, Botschafter*innen und hochrangige Offizier*innen. Die Definition in § 6 Abs. 2 Nr. 1 des deutschen Geldwäschegesetz (GwG) umfasst auch Familienmitglieder dieser Personen.
In der Schweiz ist die Definition politisch exponierter Personen in Artikel 2a des Geldwäschereigesetztes zu finden.
Das österreichische Gesetz diskutiert PEPs in Artikel 2 Z 72 des Bankwesengesetzes (BWG) und in der Liechtensteiner Gesetzgebung befasst sich Artikel 3 Abs. 1 und 2 des Sorgfaltspflichtgesetzes (SPG) mit dem Thema.
Die Definitionen ähneln inhaltlich alle der deutschen. Da PEPs einflussreiche Positionen besetzen, geht man davon aus, dass von ihnen ein hohes Risiko ausgeht, was Geldwäscherei, Bestechung, Terrorismusfinanzierung und Steuerhinterziehung angeht


Nachhaltigkeitsinitiative

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Schreiben Sie uns unter Angabe Ihrer Schwerpunktthemen an j.welz@forum-institut.de


Teilnahmezertifikat

Das Seminar erfüllt die Voraussetzungen zum Nachweis der erforderlichen - aus §§ 6 und 7 GwG abgeleiteten - fachlichen Qualifikation und Weiterbildung sowie für die Anwaltschaft nach FAO! Sie erhalten ein Zertifikat, das dieses bestätigt.
Teilnehmende aus Versicherungen stellen wir gerne auf Anfrage ein Teilnahmezertifikat aus, das den Anforderungen gemäß IDD entspricht.


Testimonials/Teilnehmerstimmen

"Gutes Seminar bezüglich Peps und wirtschaftlicher Berechtigter. Auffrischung aktueller Themen.";"Referenten waren gut und fachlich sehr versiert.";"Vertiefung der Themen "wirtschaftliche Berechtigte und Peps". Erwartungen wurden erfüllt."


Sie haben Fragen zum Ablauf, zur Technik, zur Lernumgebung? Hier finden Sie alles!

  • Wie ist der Ablauf der Online-Veranstaltung? Welche technischen Voraussetzungen sind für die Online-Teilnahme erforderlich? Wie kann ich testen, ob ich die richtige Technik habe? (Technikcheck, gratis PreMeeting)
  • Hier finden Sie die Antworten zu Ihren Fragen.

Das zeichnet diese Veranstaltung aus

Sternebewertung Praxisnutzen Juli 2025 von 5 Sternen

Sternebewertung Unterlagen Juli 2025 von 5 Sternen

Inhouse-Angebote - Präsenz und Online

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Kundenstimmen

Was zufriedene Teilnehmer sagen

"Praxisbeispiele, praxisgerechte Lösungsansätze"

"Sehr empfehlenswert"

"Sehr praxisnahe Erläuterungen und Fallbeispiele"

"Vertiefung der Themen "wirtschaftliche Berechtigte und Peps". Erwartungen wurden erfüllt."

"Referenten waren gut und fachlich sehr versiert"

"Gutes Seminar bezüglich Peps und wirtschaftlicher Berechtigter. Auffrischung aktueller Themen."

"Inhaltlich sind alle Vortragenden gut verständlich und absolut kompetent. Deshalb immer wieder gerne!!!"

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Mareike Gerhold

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Stellv. Bereichsleiterin Financial Services
+49 6221 500-780
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